FC Fasanerie-Nord München e.V.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat beim FC Fasanerie-Nord e.V. höchste Priorität. Deshalb verpflichten wir alle Trainerinnen und Trainer sowie weitere Personen, die regelmäßig mit unseren Jugendmannschaften arbeiten,

  • ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und
  • eine Selbstverpflichtungserklärung zum Kinder- und Jugendschutz zu unterzeichnen.

Mit der Selbstverpflichtungserklärung bekennen sich alle Verantwortlichen zu einem respektvollen, wertschätzenden und grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Sie verpflichtet dazu, die Persönlichkeitsrechte der jungen Sportlerinnen und Sportler zu achten, jede Form von Gewalt entschieden abzulehnen und bei Verdachtsfällen verantwortungsvoll zu handeln.

Beide Maßnahmen sind fester Bestandteil unseres Präventions- und Schutzkonzeptes und tragen dazu bei, ein sicheres Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen im Verein zu schaffen.

Rechtliche Grundlage

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (§ 30a BZRG) sowie den Bestimmungen des § 72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Auch der Bayerische Fußball-Verband (BFV) empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen entsprechende Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.

Wer muss ein Führungszeugnis vorlegen?

Die Verpflichtung gilt für alle Personen ab 14 Jahren, die regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen im Verein arbeiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Trainerinnen und Trainer
  • Co-Trainerinnen und Co-Trainer
  • Jugendkoordinatorinnen und Jugendkoordinatoren
  • weitere Betreuerinnen und Betreuer mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen

Wann muss das Führungszeugnis vorgelegt werden?

Neue Trainerinnen und Trainer erhalten die erforderlichen Unterlagen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit. Das erweiterte Führungszeugnis ist innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn vorzulegen. Eine erneute Vorlage erfolgt grundsätzlich alle fünf Jahre.

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um das erweiterte Führungszeugnis oder den Kinder- und Jugendschutz stehen die Vorsitzenden, die Jugendleitung oder die Abteilungsleitung Fußball gerne zur Verfügung.

FC Fasanerie-Nord München e.V.

Vorlagen und Links 

Das erweiterte Führungszeugnis könnt ihr online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen.

Persönlich oder Schriftlich
https://stadt.muenchen.de/service/info/fuhrungszeugnis/1063565/n0/

online beim Bundesamt für Justiz
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Das Führungszeugnis kann der Jugendleitung vorgelegt werden oder auch dem Jugendinformationszentrum München, die dem FC Fasanerie-Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
https://jugendinfo-muenchen.de

Die Landeshauptstadt München verlangt von den Vereinen als Voraussetzung der Sportförderung, dass zusätzlich zu dem Führungszeugnis eine Selbstverpflichtungserklärung von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben wird.

Vorlagen für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnis
Selbstverpflichtungserklärung